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Anders als in Nordirland gibt es in Großbritannien ein einzelnes Gesetz, das staatlichen Institutionen Gleichbehandlungspflichten auferlegt. Dieses wurde nach einer Überprüfung der  in England, Schottland und Wales geltenden antidiskriminierungsrelevanten Gesetzesgrundlagen eingeführt, die im Jahr 2007 zu dem Ergebnis gekommen war, dass diese miteinander vereint werden sollten, um sie auf diese Weise zu vereinfachen und somit kohärenter und ergebnisorientierter zu gestalten. Gleichzeitig wurden dadurch die bis dahin in verschiedenen Gesetzen festgeschriebenen Gleichbehandlungsverpflichtungen bezüglich der ethnischen Herkunft, des Geschlechts oder einer Behinderung zusammengelegt und auf weitere Diskriminierungsmerkmale ausgeweitet. Der Grund dafür war, dass man durch die Gesetzesprüfung erkannt hatte, dass positive Verpflichtungen einen wesentlichen Bestandteil eines wirksamen Diskriminierungsschutzes darstellen.

Im Folgenden soll dieses vereinheitliche Gleichstellungsgesetz 2010 kurz vorgestellt werden.