Durch das britische Gleichstellungsgesetz 2010 (auf Englisch: Equality Act 2010), das am 01. Oktober 2010 in Kraft trat, wurden alle bis dahin geltenden, separaten Rechtsvorschriften mit Gleichbehandlungsbezug in Großbritannien in einem Gesetz zusammengeführt. Gleichzeitig wurde eine einheitliche Gleichbehandlungsverpflichtung für alle von Diskriminierung betroffenen Personengruppen, aus Gründen der Vereinfachung und Kohärenz, eingeführt. Durch eine Fokusverlegung von den ablaufenden Prozessen auf konkrete Ergebnisse sollte die Gestaltung von Maßnahmen und die Erbringung von Dienstleistungen so verbessert werden, dass staatliche Institutionen auf mehr Gleichbehandlung hinarbeiten und sie fördern. Auf diese Weise soll es erst gar nicht zu Diskriminierung kommen.
Diese einheitliche Gleichbehandlungsverpflichtung wurde am 05. April 2011 rechtswirksam und besteht in Großbritannien durch das Gleichstellungsgesetz 2010 aus zwei Komponenten: der allgemeinen Gleichbehandlungspflicht gemäß Artikel 149 und den jeweils für England, Schottland und Wales getrennt geregelten, sogenannten spezifischen Pflichten gemäß Artikel 153.