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Die gesetzliche Einführung der Gleichbehandlungspflichten von staatlichen Institutionen in Nordirland verfolgte das übergeordnete Ziel, Gleichstellung in all ihre Abläufe einzubinden und somit zum Querschnittsthema zu machen. Dieser Ansatz wird im Englischen als ‘Mainstreaming Equality‘ bezeichnet. Hiermit ist die Integration von Gleichbehandlungsüberlegungen in die tägliche Arbeit der verpflichteten Einrichtungen von Beginn an gemeint. Solche Überlegungen sind von Anfang an Teil von Entscheidungs- und Maßnahmenentwicklungsprozessen und sollen nicht erst im Nachhinein Beachtung finden, wenn Diskriminierungsvorwürfe im Raum stehen. Auf diese Weise kann Mainstreaming dabei helfen, Arbeitsweisen zu verbessern, indem den Behörden, Verwaltungen, etc. mehr Verantwortung zukommt und sie die Bedürfnisse der Bürger_innen und ihren Umgang miteinander mehr berücksichtigen müssen.

In Nordirland gibt es zwei Gesetzesgrundlagen, die staatlichen Institutionen Gleichbehandlungsverpflichtungen auferlegen, nämlich das Nordirland Gesetz 1998 und das Behinderungsdiskriminierungsgesetz 1995 geändert durch die Behinderungsdiskriminierungsordnung 2006.