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1998 ersetzte das Beschäftigungsgleichbehandlungsgesetz (englisch: Employment Equality Act) das Antilohndiskriminierungsgesetz von 1974 (auf Englisch: Anti-Discrimination (Pay) Act) und das Beschäftigungsgleichbehandlungsgesetz von 1977. Das neue Gesetz deckt die Bereiche Werbung, Lohngleichheit, Zugang zu Beschäftigung, Beförderung, Neueinstufung, Kündigung und weitere Aspekte ab. Dieses Gesetz bezieht sich nur auf den Arbeitsmarkt, bildet aber die Grundlage für weitere Gleichstellungsgesetzgebung in Irland. In den Jahren 2000 und 2004 wurde das Gleicher Status Gesetz (auf Englisch: Equal Status Act) erlassen, das das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe für alle sichern soll. Im Rahmen dieses Gesetzes werden der Diskriminierungsschutz erweitert sowie positive Maßnahmen festgeschrieben. Auf diese Weise schützt das Gesetz von Diskriminierung Betroffene und setzt gleichzeitig Gleichbehandlungsstandards für Geschäftsleute, Serviceanbieter_innen, die Verwaltung von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen sowie für Vorstände privater eingetragener Vereine fest.

Um den Diskriminierungsschutz auszuweiten, wurde 1999 das Nationale Behinderungsbehördengesetz (auf Englisch: National Disability Authority Act) erlassen, unter dem die Nationale Behinderungsbehörde ins Leben gerufen werde. Die Aufgaben der NDA (National Disability Authority) sind unter anderem Recherche, die Erstellung relevanter Statistiken, Hilfe bei der Entwicklung besserer Standards sowie die Implementierung und Überwachung der Richtlinien.

All diese Gesetze sind die Vorläufer des 2014 erlassenen Irischen Menschenrechts- und Gleichbehandlungskommissionsgesetzes (auf Englisch: Irish Human Rights and Equality Commission Act).