Das Irische Menschenrechts- und Gleichbehandlungskommissionsgesetz (auf Englisch: Irish Human Rights and Equality Commission Act) ist das erste seiner Art in der EU. Während andere europäische Länder, insbesondere Nordirland und Großbritannien, Gleichbehandlungsverpflichtungen seit vielen Jahren in ihr innerstaatliches Recht aufgenommen haben, liegt der Fokus des irischen Gesetzes nicht nur auf der Förderung von Gleichbehandlung sondern auch auf dem Schutz der Menschenrechte. Ziel des Gesetzes ist es internationale Menschenrechte sowie Europäisches Recht umzusetzen.
Im Folgenden wird der Inhalt der gesetzlichen Verpflichtungen gemäß Artikel 42 des Gesetzes genauer dargestellt und erläutert, welche Einrichtungen durch das Gesetz verpflichtet werden.

