Nach Artikel 2 des Irischen Menschenrechts- und Gleichbehandlungskommissionsgesetzes sind öffentliche Institutionen – und somit zur Umsetzung der Gleichbehandlungsverpflichtungen verpflichtet – Ministerien (das Verteidigungsministerium sowie die Streitkräfte sind allerdings explizit davon ausgenommen), örtliche Behörden, die Verwaltung des Gesundheitsdienstes, Universitäten und die meisten Schulen, die Bildungs- und Ausbildungsbehörde (auf Englisch: Education and Training Boards) und technische Institute.
Zudem sind auch solche Einrichtungen, die durch eine öffentliche Verordnung oder Satzung eingerichtet wurden und vollständig oder teilweise durch ein Ministerium finanziert werden, Unternehmen, bei denen ein Ministerium einen Großteil der Anteile besitzt und juristische Personen, Organisationen, Gruppen oder Einrichtungen, die zum Teil oder vollständig durch den Oirechtas (das nationale Parlament der Republik Irland) finanziert werden, durch das Gesetz verpflichtet.

