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Artikel 42 des Irischen Menschenrechts- und Gleichbehandlungskommisionsgesetzes bildet die Rechtsgrundlage der Gleichbehandlungsverpflichtungen in der Republik Irland, indem es staatliche Einrichtungen verpflichtet in ihrer täglichen Arbeit:

  • Diskriminierung zu beseitigen,
  • die Chancengleichheit und Gleichbehandlung ihrer Mitarbeiter_innen und der Menschen, die ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen, zu fördern und
  • die Menschenrechte ihrer Mitarbeiter_innen und der Menschen, die ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen, zu achten.

Um diese Verpflichtungen zu erfüllen, werden alle öffentlichen Einrichtungen angehalten bestimmte Maßnahmen zu unternehmen. Zunächst sollen ‚Strategische Pläne‘ erstellt werden. Bei der Entwicklung dieser Pläne sollen die Menschenrechts- und Gleichbehandlungsproblematiken identifiziert und beurteilt werden, die in ihrem Bereich relevant sein könnten. Die öffentliche Funktion und ihr Zweck sowie ihre Größe und die vorhandenen Ressourcen der Institution müssen dabei immer berücksichtigt werden. Dann müssen die öffentlichen Einrichtungen Strategien entwickeln, um diesen Problemen entgegenzuwirken. Im nächsten Schritt sind sie dazu verpflichtet jährlich darüber Bericht zu erstatten inwiefern die entwickelten Strategien erfolgreich waren.

Zudem normiert Artikel 42, dass die durch das Gesetz ins Leben gerufene Menschenrechts- und Gleichbehandlungskommission den Behörden bei der Umsetzung der Pflichten Hilfe leisten und sie überwachen muss.