Die SAHRC hat fünf strategische Ziele. Das dritte dieser strategischen Ziele ist die Vertiefung des Verständnisses für Menschenrechte und die Verinnerlichung einer „Kultur der Menschenrechte“. Innerhalb dieses strategischen Ziels gibt es die Teilziele, die Sichtbarkeit von und das Verständnis für Menschenrechte zu stärken und für die Einhaltung von Menschenrechten einzutreten, indem deren Zugänglichkeit gewährleistet wird.
Ein Beispiel dafür ist der „Werkzeugkasten für Behinderung“ (disability toolbox) - ein “Kurzes Handbuch und Handlungsrahmen zur Überwachung”. Das Handbuch beinhaltet Informationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, zusammengestellt aus dem EEA, dem B-BEEA und dem Code of Good Practice on the Employment of People with Disabilities. Zudem sind Richtlinien aufgelistet bezüglich der Bereitstellung von angemessenen Vorkehrungen, der Schaffung einer inklusiven Arbeitskultur für Menschen mit Behinderung und der Entwicklung einer Strategie für die Arbeitsplatz bezüglich Menschen mit Behinderung.

