Der Code wurde im August 2002 vom Department of Labour eingeführt und hat zum Ziel, Arbeitgeber*innen, Arbeitnehmer*innen und Gewerkschaften hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten anzuleiten, zu bilden und zu informieren, und Chancengerechtigkeit und gerechte Behandlung für Menschen mit Behinderung zu fördern und ermutigen.
Die Technical Assistance Guidelines on the Employment of People with Disabilities (TAG) wurde daraufhin erlassen um den Code zu ergänzen. Dies geschah mit der Absicht, die praktische Umsetzung derjenigen Aspekte des EEA zu unterstützen, die sich auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung beziehen. Die TAG ergänzen den Code mit praxisbezogenen Richtlinien und Beispielen für Arbeitgeber*innen, Arbeitnehmer*innen und Gewerkschaften hinsichtlich der Förderung von Gleichberechtigung, Diversität und Gleichbehandlung im Kontext Beschäftigung durch die Beseitigung ungerechter Diskriminierung. Die TAG beinhalten nicht-diskriminierungsbezogene und positive Maßnahmen und Richtlinien, wie diese umzusetzen sind.

