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Der B-BBEEA wurde im Januar 2004 erlassen um einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der das Ziel hat, die Partizipation Schwarzer Menschen in der Wirtschaft unmittelbar zu erhöhen und ist bindend für den öffentlichen Sektor, insbesondere Ämter des Staates, öffentliche Einrichtungen oder Staatsunternehmen und Staatsorgane, inklusive nationaler oder provinzialer Ämter, Gemeinden, das Parlament und die provinziale Gesetzgebung.

Der B-BBEEA definiert „Schwarze Menschen“ (‚black People‘) als einen generischen Begriff, der ‚Africans‘, ‚Coloured‘, ‚Indians‘ und, nach einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 2008, Chines*innen beschreibt. Das wirtschaftliche Empowerment richtet sich an Frauen, Arbeiter*innen, Jugendliche, Menschen mit Behinderung und Menschen, die in ländlichen Gegenden leben. Zusätzlich zur Partizipation in der Wirtschaft beinhaltet der B-BBEEA andere Ziele, wie das Erreichen von Veränderung in der  ethnischen Zusammensetzung („racial composition“) hinsichtlich der Verteilung von Eigentum, Management-Strukturen und bei qualifizierten Tätigkeiten in neuen und bereits existierenden Unternehmen, sowie die Erleichterung des Zuganges zu Wirtschaftsaktivitäten und Weiterbildungen für alle „schwarzen“ Arbeiter*innen.

Der B-BBEEA etablierte außerdem einen Black Economic Advisory Council und autorisierte das Ministerium für Handel und Industrie, Verhaltenskodizes (‚Good Practice Codes‘) herauszugeben, um den Zweck des Gesetzes voranzutreiben. Gemäß Abschnitt 10 müssen diese Codes für den öffentlichen Sektor gelten, wodurch unabsichtlich Gleichbehandlungsverpflichtungen für die Öffentliche Hand kreiert wurde, welche eine Rolle dabei spielen, das Verfassungsziel der Chancengleichheit zu erreichen.