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Gemäß Abschnitt 10 des B-BBEEA, muss jedes Staatsorgan und jede öffentliche Einrichtung jegliche relevanten Verhaltenskodizes, die im Sinne des Gesetzes erlassen wurden,  bedenken und so weit wie möglich anwenden, wenn sie

  1. Qualifikationskriterien für die Ausstellung von Lizenzen, Genehmigungen und andere Autorisierungen bezüglich wirtschaftlicher Aktivität im Rahmen jeglichen Gesetztes entwickeln
  2. Richtlinien zur bevorzugten Beschaffung entwickeln und einführen;
  3. Qualitätskriterien für den Verkauft von Staatsunternehmen bestimmen;
  4. Kriterien für den Eintritt von Partnerschaften mit dem Privatsektor entwickeln  und
  5. Kriterien für die Vergabe von Boni, Subventionen und Investitionsvorhaben bestimmen, welche Broad Based Black Economic Empowerment unterstützen sollen.