Nach dem Zweiten Weltkrieg versuchten Überlebende des Völkermords bzw. Porajmos in Deutschland staatliche Entschädigungen zu erhalten und die NS-Verbrechen juristisch als Völkermord anerkennen zu lassen. Das wurde ihnen jedoch in einem Gerichtsurteil von 1956 verwehrt, wonach die Verfolgung der Sinti und Roma als „verbrechensvorbeugende Maßnahmen“ eingeschätzt wurden. Als Reaktion darauf gründeten die Brüder Oskar und Vinzenz Rose die „Interessengemeinschaft rassisch Verfolgter nichtjüdischen Glaubens“.
Die ersten Selbstorganisationen fanden wenig Gehör. In den 1970er Jahren bekamen die Bürger*innenrechtsorganisationen von Sinti und Roma jedoch mehr Zulauf. Ziel der jüngeren Bürger*innenrechtsaktiven war es, sich gegen die Diskriminierung der Sinti und Roma in der Bundesrepublik Deutschland einzusetzen und weiterhin die Anerkennung des NS-Völkermordes bzw. Porajmos an Sinti und Roma zu erreichen. Eine weitere Politisierung der Minderheit erfolgte durch den „Verband Deutscher Sinti“. Dieser organisierte die erste Demonstration, nachdem der Sinto Anton Lehmann 1973 in Heidelberg von der Polizei erschossen worden war. Im Rahmen der ersten internationalen Gedenkkundgebung zur Erinnerung an die Sinti- und Roma-Opfer des Nationalsozialismus auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen am 27. Oktober 1979 nahmen, neben Angehörigen der Minderheit, auch Vertretende der evangelischen Kirche teil. Durch die Berichterstattung in nationalen und internationalen Medien entstand eine breite Öffentlichkeit. Anschließend fand ein Treffen in Bonn zwischen einer Delegation von Sinti und Roma und Vertretenden der Bundesregierung statt. Dabei wurde die offizielle politische Anerkennung des NS-Verbrechens und die Gleichbehandlung von Sinti und Roma in Deutschland gefordert.
Im Rahmen des Kampfes um Akteneinsicht und die Anerkennung des Porajmos als Völkermord, spielten der Hungerstreik in Dachau und die Besetzung des Tübinger Archivs eine signifikante Rolle. Wenige Wochen vorher, im Februar 1982, hatten neun Verbände der Bürger*innenrechtsbewegung den Zentralrat Deutscher Sinti und Roma gegründet und Romani Rose als Vorsitzenden gewählt. Diese verschaffte den Bürger*innenrechtsbewegungen mehr politische Legitimität. Neben dem Zentralrat entstanden auch andere Verbände, wie etwa der Rom e.V. in Köln oder die Roma-Union in Frankfurt am Main.