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Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG) trat am 01.05.2002 in Kraft mit dem Ziel, Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Bereich abzubauen, und diesen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Erfahren Sie mehr über die Zielgruppe und den Inhalt sowie einschlägige Rechtsprechung und die Implementierung des Gesetzes. Außerdem finden Sie hier eine Übersicht der entsprechenden Landesgleichstellungsgesetze.