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Zum BGG gibt es relativ wenig Rechtsprechung. Die meisten Urteile beziehen sich auf die Verpflichtung Barrierefreiheit herzustellen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der notwendige Grad an Barrierefreiheit in der Gestaltung von Bahnhöfen durch den § 2 Abs. 3 der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung ausreichend konkretisiert wird. Demnach müssen Bahnhöfe, an denen im Schnitt weniger als 1.000 Reisende am Tag gemessen werden, nur im akuten Bedarfsfall barrierefrei ausgestattet sein (Aktenzeichen 9 C 1.05.

Behörden müssen, nach einer Entscheidung des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Dokumente barrierefrei zustellen, sodass auch sehbehinderte Menschen sie eigenständig lesen können (Aktenzeichen L 18 AS 2413/12 B ER). Hingegen betrachtet das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einen Bescheid als wirksam bekanntgegeben und damit als gültig, wenn er Menschen mit Sehbehinderung in der üblichen Schriftform zugestellt wurde, insbesondere dann, wenn angenommen werden kann, dass eine andere Person diesen Bescheid vorlesen kann (Aktenzeichen 7 A 10286/12).