Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) enthält verschiedene Ansprüche für Menschen mit Behinderungen. Gemäß § 3 BGG fallen darunter alle Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe hindern. Unter besonderem Schutz stehen gemäß § 2 BGG Frauen mit Behinderung.

