Affirmative Action hat sich am häufigsten in einer von drei Formen manifestiert: dem Quotensystem, dem Set-Asides-One-Programm und dem Target-System. Durch Überprüfung jedes dieser Systeme hat der Oberste Gerichtshof Prüfungsmaßstäbe entwickelt, bei deren Einhaltung die verfassungsmäßige Umsetzung gewährleistet ist.

