Eine Form der positiven Diskriminierung, die Mitte der 1970er Jahre unter den Regierungen der Bundesstaaten und Kommunen populär wurde, war der Minderheitenvertrag. Im Rahmen von Set-Aside-Programmen wird in der Regel ein fester Anteil der öffentlichen Mittel für öffentliche Aufträge reserviert. Dieser Anteil muss Kraft Gesetz für den Kauf von Waren und Dienstleistungen ausgegeben werden, welche von Unternehmen im Minderheitenbesitz produziert werden. Der Oberste Gerichtshof befasste sich zunächst mit den Set-Asides im Fall Fullilove v. Klutznick, der eine Bestimmung eines unter der Regierung von Präsident Carter verabschiedeten Bundesgesetzes anfocht. Die Bestimmung sah vor, dass 10 Prozent der Bundesmittel, die den Landes- und Kommunalregierungen für öffentliche Bauvorhaben zugewiesen wurden, für den Kauf von Waren und Dienstleistungen von Unternehmen verwendet werden mussten, die sich im Besitz von Angehörigen von sechs bestimmten Minderheitengruppen befanden.Die Kläger*innen , mehrere Verbände von Bau- und Subunternehmer*innen sowie eine Firma, die in der Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik tätigwar , reichten beim Bundesbezirksgericht eine Feststellungs- und Unterlassungsklage ein. Darin machten sie geltend, dass sie durch die Durchsetzung der MBE-Anforderung einen wirtschaftlichen Schaden erlitten hätten und dass die Minority Business Enterprises offensichtlich unter anderem gegen die Equal Protection Clause des Vierzehnten Verfassungszusatzes verstoße. Das Gericht befand in diesem Fall, dass das Set-Aside-Gesetz auf Bundesebene nicht gegen die Gleichbehandlungsbestimmungen der Bundesverfassung verstößt, da die Set-Aside-Bestimmungen ein legitimes Rechtsmittel gegen gegenwärtige Wettbewerbsnachteile aufgrund früherer illegaler Diskriminierung sei.

