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1983 verabschiedete der Stadtrat von Richmond im Bundesstaat Virginia den Minority Business Utilization Plan, der von der Regierung unterstützte Bauunternehmer*innen dazu verpflichtete, 30 % ihrer Verträge mit einem oder mehreren Subunternehmer(n)*innen von Minority Business Enterprisesabzuschließen. In der Rechtssache Richmond City v. J.A.Croson Co. entschied das Gericht jedoch wiederum unter Berücksichtigung des Einflusses der Ernannten aus der Reagan-Ära, dass eine ‚race‘-Klassifikationen  innerhalb der staatlichen und lokalen Set-Aside-Programme von Natur aus fragwürdig seien und gemäß den Bestimmungen des Vierzehnten Verfassungszusatzes zum Gleichberechtigungsschutz dem anspruchsvollsten Standard einer verfassungsmäßigen Überprüfung (strenge Prüfung) unterliegen müssten. Mit einer Abstimmung von sechs zu drei Stimmen erklärte das Gericht den Set-Aside-Plan des Stadtrates von Richmond für ungültig, der von den Auftragnehmer*innen verlangt hatte, mindestens 30 Prozent des Dollar-Wertes der Aufträge an Unternehmen im Minderheitenbesitz zu vergeben.

Im darauffolgenden Jahr verabschiedete die Bundeskommunikationskommission (FCC) zwei Richtlinien zur Bevorzugung von Minderheiten. Erstens gewährt die FCC eine Aufwertung für Minderheitsbeteiligungen und die Beteiligung an der Geschäftsführung, die zusammen mit allen anderen relevanten Faktoren beim Vergleich von sich gegenseitig ausschließenden Konzessionsanträgen für neue Radio- oder Fernsehsender abgewogen wird. Zweitens erlaubt die so genannte "Notverkauf"-Politik der FCC einem Radio- oder Fernsehsender, dessen Qualifikation zum Besitz einer Lizenz in Frage gestellt wurde, diese Lizenz zu übertragen, bevor die FCC die Angelegenheit in einer nicht vergleichenden Anhörung entscheidet, jedoch nur dann, wenn es sich bei dem Übernehmer um ein Minderheitenunternehmen handelt, das bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Das Gericht entschied, dass eine von der FCC entwickelte Politik verfassungskonform sei, die minderheitlich kontrollierten Unternehmen Präferenzen beim Erwerb von Rundfunklizenzen gewährte. In diesem Fall war das Ziel des Staates, die Rundfunk- und Fernsehvielfalt zu fördern, wichtig genug, erklärte die Mehrheit des Gerichts, um die Verwendung einer ansonsten fragwürdigen ‚race‘-Klassifikationen  durch den Staat zu bestätigen.