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In Deutschland haben Verbände verschiedene Möglichkeiten, Klagende zu unterstützen. Diese sind unter anderem im allgemeinem Prozessrecht, im Antidiskriminierungsrecht und im Verbraucherrecht verankert.

Zum einen können Verbände als Beistand klagende Parteien vor Gericht unterstützen. Hier führt die betroffene Person das Verfahren. Der Verband tritt lediglich unterstützend neben der klagenden Partei auf. 

Die sogenannte Prozessstandschaft stellt eine weitere Möglichkeit für Verbände dar, vor Gericht aufzutreten. Während der Verband als Beistand nur neben der klagenden Partei auftreten kann, erlaubt die Prozessstandschaft dem Verband, die Rechte der Betroffenen im eigenen Namen durchzusetzen. Die klagende Person tritt ihr Klagerecht ab.

Schließlich besteht die Möglichkeit einer Verbandsklage. Im Rahmen einer Verbandsklage ist es einem Verband gestattet, unter bestimmten Voraussetzungen, selbst bei Gericht als klagende Partei aufzutreten. Dabei wird keine betroffene Person vertreten.

Diese Möglichkeiten stehen in unterschiedlichen Gesetzen zur Verfügung und werden in diesem Dossier im Detail vorgestellt.