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Bei einer Verbandsklage macht ein Verband die Verletzung von Rechten der Allgemeinheit geltend. Die Verletzung eigener Rechte kann nicht als Verbandsklage geltend gemacht werden.

Normalerweise besteht eine Klagebefugnis nur, wenn die klagende Partei in eigenen Rechten betroffen ist. Eine Ausnahme hierzu besteht im sog. Verbandsklagerecht, in dem Verbände die Möglichkeit haben, eine Klage zu führen, ohne eine Verletzung der eigenen Rechte geltend machen zu müssen. Dies gibt Verbänden die Möglichkeit, gegen bestimmte benachteiligende Strukturen und Praktiken vorzugehen, auch wenn es keine unmittelbar betroffene Person gibt, die dagegen klagen möchte. Die Verbandsklage dient also dem kollektiven Rechtsschutz. Verbände müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen, um von der Verbandsklage Gebrauch machen zu können. Dies dient der sachgerechten Nutzung dieses Instruments und der Sicherstellung, dass auch wirklich die Kollektivinteressen verfolgt werden. 

Verbände tragen die kompletten Kosten des Prozesses, da sie selbst klagen.

Es gibt einige wenige Möglichkeiten, auf der Bundesebene, als auch auf der Landesebene Verbandsklage zu führen.