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Der Vorschlag einer Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinienentwurf 2018/0089 (COD)) wurde vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat auf den Weg gebracht. Der Kernpunkt dieser Richtlinie ist eine innerstaatliche, als auch grenzüberschreitende Verbandsklage, um gezielter gegen Verstöße gegen Unionsrecht im Bereich des Verbraucherschutzes vorgehen zu können. Folgend finden Sie Informationen zu dem Werdegang der neuen Richtlinie, zum Gegenstand und dem Ziel der Richtlinie und zu den qualifizierten Einrichtungen.