Die Regelungen zum Hinzuziehen eines Beistandes in Zivilprozessen finden sich in der Zivilprozessordnung (ZPO). Nach dieser ist grundsätzlich in allen zivilgerichtlichen Verfahren eine Beistandschaft möglich. Dies gilt auch, wenn eine Diskriminierungsklage aufgrund der in § 1 AGG genannten Merkmale vorgelegt wird.
Verbände können als Beistand auftreten, und nehmen gegebenenfalls eine Beratungsfunktion wahr.

