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Bislang haben die Europäische Union, der Europarat und die Vereinten Nationen keine einheitliche Definition von institutioneller Diskriminierung entwickelt. In der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Anti-Rassismus Konvention der UN (ICERD) liegen trotzdem verschiedene Grundsätze vor, die eine diskriminierende Praxis durch Institutionen verbieten.