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Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Jahr 2009 sind die Grundrechte der Europäischen Union, u.a. die Gleichberechtigung in der Charta der Grundrechte, verankert. Die Institutionen der EU sind zur Achtung dieser Rechte verpflichtet.

Der Gerichtshof der Europäischen Union soll sicherstellen, dass das europäische Recht auf die gleiche Weise in allen Mitgliedstaaten interpretiert und angewendet wird. Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind für alle Gerichte und alle Bürger in der EU bindend, d.h. dass alle nationalen Gesetze und Gerichtsurteile der Rechtsprechung des EuGH angepasst werden müssen. Für die Bearbeitung von institutioneller Diskriminierung bei der Polizei ist das „Melki“ Urteil besonders bedeutsam.