Abschnitt 28 des EEA begründet die Kommission für Beschäftigungsgerechtigkeit, ein Satzungsorgan, dessen Rolle unter anderem darin besteht, den*die Minister of Labour (Arbeitsminister*in) hinsichtlich des EEA zu beraten. Dies beinhaltet auch, Empfehlungen bezüglich Leitlinien auszusprechen und Hinsichtlich der Umsetzung zu beraten, um die Ziele des EEA zu erreichen.
Nach dem Erhalt der Berichte, welche von ausgewählten Angestellten, die bereits ihre eigenen Analysen basierend auf der Umsetzung ihres Employment Equity Planes durchgeführt haben, zusammengestellt worden sind, führt die Kommission ihr eigene Analyse durch.
Im Jahr 2016 gab es einen leichten Anstieg in der Zahl an Berichten über die Beschäftigungsgerechtigkeit (Eployment Equity Reports), verglichen mit dem Vorjahr. Dies lag möglicherweise daran, dass die betreffenden Arbeitgeber*innen sich der Einhaltung des EEAs mehr bewusst waren.
Die Kommission reicht einen jährlichen Bericht über die Ergebnisse beim Minister of Labour ein. Die jährlichen Berichte enthalten eine Analyse bezüglich „Race“, Geschlecht und Behinderung und sind aufgeteilt in Provinzen, Sektoren und Unternehmenstypen.
Die Berichte beinhalten zusätzlich diejenigen Initiativen der Kommission, die im vorangegangenen Jahr eine Schlüsselrolle dabei gespielt haben, die Strategischen Ziele zur Verbesserung von Beschäftigungsgerechtigkeit in Südafrika erreicht zu haben.
Die Kommission spielt zudem eine zentrale Rolle darin, das Department of Labour dazu zu beraten, welche Verhaltensleitlinien eingeführt werden sollten. Bei entsprechender Empfehlung werden die sogenannten „Codes“ wie der Code of Good Practice on the Employment of People with Disabilities (Richtlinie bezüglich der Einstellung von Menschen mit Behinderung) und der Code of Good Practice on the Implementation and Monitoring of Employment Equity Plans (Richtlinie bezüglich der Umsetzung und Überwachung von Beschäftigungsgerechtigkeitsplänen) eingeführt.

