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1999 erließ das Department of Labour den ‘Code of Good Practice for the preparation, implementation and monitoring of employment equity plans' (zu Deutsch: Leitlinie zur Vorbereitung, Umsetzung und Überwachung von Plänen zur Beschäftigungsgerechtigkeit), nachdem es dazu von der Commission for Employment Equity (Kommission für Beschäftigungsgerechtigkeit) beraten wurde.

Obwohl sie keine gesetzlichen Verpflichtungen darstellen, muss die Leitlinie von den betreffenden Arbeitgeber*innen beachtet werden. Zusätzlich erließ das Department of Labour einen „Benutzerleitfaden für den EEA“; ein Dokument, welches in zehn Schritten ausführt, wie der Plan zur Beschäftigungsgerechtigkeit umgesetzt werden kann.

Abschnitt 8.3 der Leitlinie enthält Beispiele für Positivmaßnehmen, welche umgesetzt werden können, um Beschäftigungsgerechtigkeit zu erreichen. Diese Maßnahmen reichen von Investition in Gemeinschaften über Brückenprogramme und er Schaffung eines unterstützenden Arbeitsumfeldes für Arbeiter*innen mit Behinderung und diejenigen mit familiärer Verantwortung bis hin zur Ermöglichung flexibler Arbeitszeitung und der Schaffung barrierefreier Arbeitsplätze.