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Bislang gibt es in Deutschland zu "Ethnic Profiling" kaum Gerichtspraxis. Der Fall eines jungen Schwarzen Deutschen, der im Zug aufgrund seiner Hautfarbe einer Personenkontrolle unterzogen wurde,  ist der erste Fall, der das Phänomen "Ethnic Profiling" als solches behandelt.

Verdachts- und ereignisunabhängige Kontrollen im Verlauf von Schleierfahndungen bedienen sich mitunter "Ethnic Profiling", wie ein Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts zeigt.

Nach den Anschlägen des 11. September führten die Landespolizeibehörden in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt erneut Rasterfahndungen ein. Diese nutzen "Ethnic Profiling", um gezielt nach muslimischen Männern zu fanden.