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Der Fall der, nach einem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, vom Verwaltungsgericht Augsburg entschieden wurde, dokumentiert "Ethnic Profiling" im Rahmen von Schleierfahndungen. Der Kläger, ein zugelassener Rechtsanwalt, wurde durch die Autobahnpolizei einer verdachts- und ereignisunabhängigen Personenkontrolle unterzogen. Sein älteres Auto und seine Haartracht weisen darauf hin, dass sie Anlass für die Kontrolle waren. Die Polizisten, verlangten seinen Führerschein und Fahrzeugpapiere und durchsuchten anschließend ohne Zustimmung des Klägers den Innenraum des Pkws. Trotz der Kenntnis, dass der Betroffene ein zugelassener Anwalt war, beendeten sie die Durchsuchung nicht, sondern weiteten diese noch zusätzlich auf seinen Aktenkoffer aus. Das Verwaltungsgericht Augsburg urteilte, dass ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des Berufes des Kontrollierten die Vorraussetzungen für eine Annahme einer erhöhten abstrakten Gefahr nicht mehr gegeben war.