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In der belgischen Verfassung gibt es keinen Artikel, der die Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Geschlechtsidentität oder sexueller Orientierung ausdrücklich verbietet, sodass die Verfassung trans* Personen weniger schützt im Vergleich zu Deutschland oder den Niederlanden. Allerdings kann die Anpassung des Vornamens und des Geschlechtseintrags, welches das belgische Gesetz ermöglicht, als fortschrittlich angesehen werden. So können seit 2017 Anträge zur Anpassung des Vornamens allein auf der Basis einer Selbst-Erklärung und somit ohne geschlechtsanpassende Operation oder medizinisches Gutachten gestellt werden. Trotzdem wird kritisiert, dass ohne Vorlage von medizinischen Gutachten der Antrag zehnmal teurer ist und dass nur die binären Geschlechter „männlich“ oder „weiblich“ eingetragen werden können. Seit 2003 verbietet ein Gesetz auf nationaler Ebene die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, was 2013 um Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck erweitert wurde, sodass trans* Personen nun spezifisch mitberücksichtigt sind.