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Artikel 1 der niederländischen Verfassung und das nationale Gleichbehandlungsgesetz (Equal Treatment Act/AWGB) verbieten jegliche Diskriminierung und Ungleichbehandlung. Seit 2014 sind Anpassungen des Geschlechtseintrags im Personenregister ohne Operation, Sterilisation und Diagnose möglich. Es wird nur ein Expertendokument benötigt, das eine dauerhafte Identität mit dem nicht eingetragenen Geschlecht bescheinigt. Die Regierung plant, bis 2025 die Angabe des Geschlechts auf offiziellen Dokumenten abzuschaffen. Seit 2019 beinhalten Anti-Diskriminierungsgesetze nicht nur das Verbot aufgrund des Geschlechts wie in Deutschland, sondern auch aufgrund der Geschlechtsidentität , womit trans* Personen explizit miteinbezogen werden.

Schon 1994 entstand eine nationale Gleichbehandlungskommission („Commissie gelijke behandeling“) zur Bekämpfung von Diskriminierung, zur Untersuchung von Beschwerden und der Nennung von Vorschlägen zur strukturellen Verankerung der Gleichstellungsgesetzgebung. Die Kommission unterscheidet sich von einem Gericht, da sie Diskriminierungsfälle prüft, das Einreichen einer Klage kostenfrei ist und kein Rechtsbeistand benötigt wird. Urteile und Entscheidungen sind nicht rechtsverbindlich, sollen jedoch von Kläger*innen und Beklagten angenommen werden, was in vielen Fällen auch passiert. Außerdem hat die Kommission eine beratende Funktion einerseits für von Diskriminierung Betroffene, andererseits für Politik und Gesetzgebung. Ähnlich wie für das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz liegt der Fokus der Kommission in den Bereichen der Beschäftigung, beruflicher Chancengleichheit, Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen und Bildung. Nach den von der Kommission veröffentlichten Fallzahlen kann sie durchaus als sinnvolle Institution angesehen werden, da die Zahl der Klagen, d.h. also der Betroffenen, die sich gegen Diskriminierung wehren wollen und in der Kommission eine Hilfe sehen, stetig steigt.