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Trans* Personen erleben vielseitige Ungleichbehandlungen aufgrund ihres Geschlechtsausdrucks und/oder ihrer Geschlechtsidentität, weil diese nicht der heteronormativen Ordnung entsprechen. Diskriminierung aufgrund des trans* Seins wird auch transfeindliche Diskriminierung genannt. Mündet sie in verbale oder körperliche Angriffe, wird dies als Hasskriminalität bezeichnet. Transfeindliche Diskriminierung und Hasskriminalität finden in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens statt.

Diskriminierung in der „Öffentlichkeit und Freizeit“ steht hier an erster Stelle, wie eine Betroffenenbefragung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2017 aufzeigt. Zu den konkreten Ungleichbehandlungen, die Jugendlichen laut der Studie des Deutschen Jugendinstituts e.V. (DJI) Queere Freizeit“ erleben, zählen unangenehm auffälliges Starren und Beobachten (79,8 %), feindliche Witze und Schimpfwörter (75,8 %) und Beleidigungen (55,1 %). Bei 26,3 % der Jugendlichen kommt es zu sexueller Belästigung, bei 21,4 % zu Androhung von Gewalt und bei 11,9 % zu körperlichen Übergriffen. Als Reaktion auf transfeindliche Diskriminierung im öffentlichen Raum meiden laut einer Befragung der Europäischen Grundrechteagentur (European Union Agency for Fundamental Rights (FRA)) 31 % der deutschen trans* Personen „immer“ oder „oft“ öffentliche Plätze.