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Die Europäische Grundrechteagentur definiert Hasskriminalität als „körperliche oder verbale Übergriffe auf Personen, die durch Vorurteile gegenüber einer bestimmten Besonderheit der Betroffenen, wie zum Beispiel deren sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität, motiviert sind“. Das deutsche Strafrecht kennt keine spezifischen Gesetze zu Hasskriminalität gegen trans* Personen. Bisher kann sich lediglich unspezifisch auf den § 46 StGB Abs. 2 im Zuge der Formulierung der Beweggründe von Täter*innen bezogen werden, der besagt:

„Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht: die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende, die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille, das Maß der Pflichtwidrigkeit, die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat, das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.“

Polizeistatistiken sind wenig aussagekräftig über die Häufigkeit von trans* Hasskriminalität, da nur die Gesamtmenge von transfeindlichen und homofeindlichen Hassverbrechen angegeben wird. Die Befragung der Europäischen Grundrechteagentur aus dem Jahr 2019 hat versucht, diese Lücke zu schließen. Die Hälfte der Befragten trans* Personen in Deutschland gab an, 2019 hass-motivierte Belästigung erlebt zu haben. Zwischen 2014 und 2019 wurde fast ein Fünftel der Befragten mindestens einmal Opfer von körperlichen oder sexualisierten Angriffen. 10 % von ihnen sechsmal oder häufiger. Hasskriminalität wird in der überwiegenden Mehrheit von cis Männern verübt, die den Opfern unbekannt sind. Körperliche oder sexualisierte Angriffe finden zu zwei Dritteln im öffentlichen Raum statt, während es bei hass-motivierter Belästigung etwas mehr als 50 % sind. Als zweithäufigster Ort von Belästigung wurden soziale Netzwerke im Internet mit 16 % genannt. Die Anzahl der Betroffenen im europäischen Durchschnitt, die Hasskriminalität zur Anzeige bringen, ist in den letzten 10 Jahren leicht gestiegen, bleibt aber weiterhin niedrig. 2011 haben 4,5 % ihr letztes Erlebnis von hassmotivierter Belästigung bei der Polizei oder eine andere Organisation gemeldet, während es 2018 10 % waren. Den letzten körperlichen oder sexualisierten Angriff haben 2011 15 % gemeldet. Dies stieg 2018 auf 21 % an.