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Besondere gesetzliche Regelungen zum Thema Diskriminierung finden sich im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Informationen zum Rechtsschutz durch das AGG und den Möglichkeiten, eine Klage wegen Diskriminierung beim Zugang zu einer Diskothek zu erheben, werden im Dossier vorgestellt.

Nicht jede Abweisung an der Diskotür stellt eine Diskriminierung dar, denn es gibt gesetzlich verankerte zulässige Abweisungsgründe aufgrund derer ein Club den Zugang verweigern kann. Darüber hinaus gibt die Gewerbeordnung Regeln für Clubbetreiber*innen vor, die diese zu berücksichtigen haben. Hier wurden kürzlich Änderungen von Gaststättenverordnungen in Niedersachsen und Bremen vorgenommen, die auf Clubs Anwendung finden.