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Über den Rahmen des AGG hinaus wäre es wichtig, einen dezidierten Diskriminierungsschutz auch in andere Gesetze einzufügen.

Für viele Menschen mit Migrationshintergrund sind Abweisungen an der Diskotür Realität. Das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG) hat seit 2010 mehrere Klagen von rassistisch motivierter Abweisung bei Clubs unter anderem auch in Niedersachsen unterstützt.

Um diese Praxis nachhaltig zu bearbeiten, trat das BUG in Niedersachsen in Kontakt mit relevanten politischen Akteuren. Das BUG regte eine entsprechende Ergänzung der Gaststättenverordnung an, um den Diskriminierungsschutz nicht nur im Zivilrecht, sondern auch im Verwaltungsrecht zu ermöglichen. Somit müssen Betroffene nicht notwendigerweise selbst eine Klage führen, sondern können rassistisch motivierte Abweisungen an der Diskotür auch durch die Ordnungsämter sanktioniert werden.

In der Folge wurden die Vorschläge des BUG von politischer Seite aufgegriffen. Niedersachsen und Bremen haben Ende 2015, als bislang einzige Bundesländer,  Änderungen an den Gaststättengesetzen vorgenommen. Bei Diskriminierungsfällen können die Ordnungsämter nun ein Bußgeld verhängen. Bei mehrfachen Verstößen kann Club- oder Gaststättenbetreiber*innen ihre Gewerbeerlaubnis entzogen werden.