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Diskriminierung beim Zugang zu Clubs

Möglicherweise haben auch Sie es schon beobachtet: Zwei junge Männer möchten eine Diskothek besuchen. Einem der beiden wird der Zutritt gewährt, dem anderen nicht. Der einzige Unterschied zwischen den beiden Männern ist die Hautfarbe. Junge Männer die der „Mehrheitsbevölkerung“ zugeschrieben werden, haben dieses Problem äußerst selten. Jedoch erleben junge Männer, die als ‚afrikanisch‘, ‚arabisch‘ oder ‚türkisch‘ kategorisiert werden, diese Form der Ausgrenzung recht regelmäßig, auch wenn sie sich angemessen verhalten haben.

Im vorliegenden Dossier finden Sie Informationen zu gesetzlichen Regelungen, die bei einer Diskriminierung zu Freizeiteinrichtungen Anwendung finden.

Außerdem finden Sie Beispiele von Diskriminierungsfällen beim Zugang zu Clubs, die bereits vor Gericht verhandelt wurden sowie weiterführende Materialien zum Sachverhalt.

Eine Ausdruckversion des Dossiers finden Sie hier.