English
Deutsch

Es besteht die Möglichkeit der Klageerhebung gegen Diskotheken, sollte man eine Diskriminierung erlebt haben.

Wenn das Gericht eine Diskriminierung an der Diskotür feststellt, kann es den Club dazu verpflichten, Betroffenen eine Entschädigung zu zahlen. Außerdem kann das Gericht die Diskothek dazu auffordern, die Diskriminierung zu unterlassen und der betroffenen Person beim nächsten Besuch den Zutritt zu gewähren (vorausgesetzt die Person verhält sich der Hausordnung entsprechend). Andernfalls kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.

Seit 2010 wurden unter anderem in Tübingen, Hannover, Leipzig und München Klagen im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wegen ethnisch motivierter Abweisungen erhoben.

Hier können Sie sich sowohl über die Klagen, die das BUG begleitet hat, als auch über andere Klagen zu diesem Thema informieren.