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Ein Student hatte eine Klage gegen einen Club in Leipzig eingereicht, nachdem ihm im Oktober 2011 dort der Eintritt verweigert wurde. Der Kläger vermutete eine rassistische Diskriminierung, da vor und nach ihm vermeintlich mehrheitsdeutsch aussehende Gäste eingelassen wurden. Er selbst erhielt auf Nachfrage beim Türsteher jedoch keine Begründung für seine Abweisung. Nachdem der Club in den folgenden Wochen nicht auf seine Beschwerde reagierte, entschloss er sich,  eine Klage einzureichen.

Das Gericht nahm ebenfalls an, dass der Kläger aufgrund seiner ethnischen Herkunft diskriminiert wurde. Daher sprach das Gericht ihm eine Entschädigung in Höhe von 500 € zu und verbot es der Diskothek, dem Kläger in Zukunft den Eintritt zu verwehren.