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Das BUG unterstützte die Klage von Murat F., der wegen seines vermuteten Migrationshintergrundes bei einer Diskothek in Hannover in 2012 abgewiesen wurde. Er wurde vom Türsteher mit der Begründung abgelehnt, der Betreiber habe die Anweisung gegeben, keine türkischen oder arabischen Gäste einzulassen.

Am 14.08.2013 verkündete das Amtsgericht Hannover das Urteil zur Klage von Murat F. Die beklagte Diskothek musste dem Kläger eine Entschädigung von 1 000 € zahlen und zukünftig eine unbegründete Abweisung unterlassen. Sollte dies nicht geschehen, könnte ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 € verhängt werden. Die Pressemeldung des BUG zum Urteil finden Sie hier.