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Bereits 1899 wurde eine „Zigeunernachrichtenstelle“ eingerichtet, die Informationen über alle sich im Deutschen Reich befindlichen Sinti und Roma sammelte. 1926 wurde sie ausgebaut und registrierte die Betroffenen auch mit ihren Fingerabdrücken. Auf diesen Daten basierte die ab 1933 erfolgende, nationalsozialistische Erfassung der Sinti und Roma. 1936 wurde sie zur „Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ umbenannt.

Die Reichszentrale wurde 1938 von Heinrich Himmler beauftragt alle Sinti und Roma im damaligen Reichsgebiet zu erfassen. Sie suchten Unterstützung lokaler Gemeinden und kirchlicher Stellen, die Hinweise in Geburts- und Taufregistern unhinterfragt weiterleiteten. Die aufgrund der Nürnberger Gesetze von 1935 gegründete „Rassehygienische Forschungsstelle“ führte genealogische und anthropologische Untersuchungen und Messungen an Sinti und Roma durch. Sie erstellte ca. 24.000 individuelle Gutachten über den „rassischen Status“ von Sinti und Roma, die über ihre Deportation in Konzentrationslager entschieden.

Sinti und Roma waren den deutschen Behörden während des Nationalsozialismus in allen Bereichen ausgeliefert. Ab März 1939 wurden den Sinti und Roma statt ihrer deutschen Pässe „Rasseausweise“ ausgestellt. Im Oktober 1939 wurde der „Festsetzungserlass“ ausgesprochen, der Sinti und Roma dazu aufforderte, sich nicht aus dem Landkreis zu entfernen in dem sie sich an bestimmten Stichtagen aufhielten. Viele Familien wurden dadurch auseinandergerissen. Eine Übertretung der Festsetzung konnte mit der Einweisung in ein Konzentrationslager bestraft werden. Zum Zeitpunkt der Machtergreifung der Nationalsozialisten lebten ca. 30.000 Sinti und Roma in Deutschland, von denen ca. 25.000 im Völkermord bzw. Porajmos ermordet wurden.