Religiöse Diskriminierung
In Deutschland werden Menschen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit oder ihrer Konfessionslosigkeit diskriminiert. Deutschland ist ein religiös vielfältiges Land. Statistiken über die Verteilung der Religionszugehörigkeit untermauern dies. Im Jahr 2021 lebten rund 83,24 Menschen in Deutschland. Davon gehörten rund 22,6 Mio. Menschen der katholischen Kirche und 19,7 Mio. der evangelischen Kirche an. Die Zahl der Muslim*innen betrug 5,5 Mio. und die Zahl von Anhänger*innen der jüdischen Gemeinde betrug 92.000. Aus der Statista Global Consumer Survey geht zudem hervor, dass sich 34 % als nicht religiös oder als Atheist*in bezeichnet (Stand: 2021-2022).
In Deutschland sind sowohl Menschen, die Religionsgemeinschaften angehören als auch konfessionslose Menschen rechtlich vor Diskriminierung geschützt. Wird jemand wegen seines*ihres (Nicht)Glaubens ungleich behandelt und ist diese Ungleichbehandlung nicht nach dem Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz gerechtfertigt, kann ein Schadensersatz vor Gericht eingefordert werden.
In diesem Dossier erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Erscheinungsformen religiöser Diskriminierung vorliegen. Das Dossier vermittelt die rechtlichen Grundlagen zum Verbot religiöser Diskriminierung, informiert über die kircheninternen Richtlinien zur Beschäftigung bei konfessionellen Arbeitgebenden und stellt einige ausgewählte Urteile vor. Weiterführendes Infomaterial finden Sie hier.
Eine Ausdruckversion des Dossiers finden Siehier.