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Kircheninterne Richtlinien

Die christlichen Kirchen haben auf dem Gebiet des Arbeitsrechts von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch gemacht und kircheninterne Richtlinien erlassen. In der katholischen Kirche und den ihr zugehörigen Einrichtungen heißt diese interne Richtlinie „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ (GrO). In der evangelischen Kirche und ihren zugeordneten Einrichtungen ist es die Loyalitätsrichtlinie, kurz für „Richtlinie des Rates über kirchliche Anforderungen der beruflichen Mitarbeit in der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Diakonie“. Weitere Informationen zu religiöser Diskriminierung bei christlichen Arbeitgebern finden sie hier.