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Rechtliche Grundlagen zum Verbot religiöser Diskriminierung

Religiöse Diskriminierung ist in Deutschland zunächst durch das Grundgesetz (GG) und spezifischer durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten. Das Grundgesetz regelt das Verhältnis zwischen Bürger*innen und Staat und verbrieft ein Recht auf Gleichbehandlung sowie ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe. Es wirkt allerdings auch in privatrechtlichen Verhältnissen. Daneben garantiert das Grundgesetz den Kirchen ein Selbstbestimmungsrecht.

 

Das AGG  wurde zur Umsetzung der EU - Richtlinie 2000/78 EG (zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf) geschaffen. Es regelt die Beziehung zwischen Privatpersonen untereinander und verbietet Diskriminierung wegen der Religion oder Weltanschauung.

 

Aufgrund ihres Selbstbestimmungsrechtes können die christlichen Kirchen ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze ordnen und verwalten. Dafür haben sie kircheninterne Richtlinien  formuliert, um das Verhältnis mit den Mitarbeitenden zu regeln.