English
Deutsch

Bereits bei Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Jahr 1957 wurde in Art. 119 EWG ein Verbot von Geschlechterdiskriminierung im Entgeltbereich festgesetzt. Erst fast 20 Jahre später, am 9.2.1976, folgte die erste europäische Richtlinie zur Gleichbehandlung der Geschlechter, 76/207/EWG. Art. 2 Abs. 4 dieser Richtlinie sah bereits eine Ausnahmemöglichkeit zugunsten Positiver Maßnahmen vor.

In Deutschland wurden erste Positive Maßnahmen zugunsten von Frauen Ende der 70er Jahre ergriffen und wurden zunächst unter dem Begriff „Frauenförderung“ zusammengefasst. Inhaltlich ging es dabei vor allem um Programme wie „Frauen in Männerberufe“.
Bald darauf wurden in Universitäten und Landesverwaltungen auch längerfristig angelegte Frauenförderprogramme eingesetzt. Im Zuge dessen wurde auch der neutralere Begriff der „Gleichstellungspolitik“ eingeführt.

Im Jahr 1984 sprach der Rat der Europäischen Gemeinschaft eine Empfehlung an die (damals zehn) Mitgliedsstaaten aus, eine Politik der Positiven Maßnahmen anzunehmen.
Der Rat betonte darin die Wichtigkeit von positiven Aktionen und stellte das Erfordernis von Positiven Maßnahmen dar. Ebenso wurden in der Empfehlung Aspekte formuliert, die von den Mitgliedsstaaten bei Ergreifung positiver Aktionen eingeschlossen werden sollten. Die Empfehlung des Rates der europäischen Gemeinschaft blieb allerdings zunächst ohne erkennbare Folgen.

Gesetzlich verankert wurde das Frauenförderziel in Deutschland erst 1994 im Frauenfördergesetz des Bundes, das programmatisch noch eine reine Frauenförderung vorschrieb. Das Gesetz wurde später mangels ausreichender Umsetzung vom Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) abgelöst.

1994 wurde in Deutschland das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) verabschiedet, das inzwischen umfassend novelliert wurde. Das Gesetz zielte darauf ab, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Gremien zu verbessern, die im Einflussbereich des Bundes liegen. 2001 löste das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) das Frauenfördergesetz von 1994 ab. 

Trotz dieser Gesetze und einer im Jahr 2001 zwischen Politik und Wirtschaft geschlossenen Selbstverpflichtungsvereinbarung zur Erhöhung des Frauenanteils in höheren Positionen sind Frauen in vielen Bereichen des Bundesdienstes bis heute nicht gleichberechtigt und signifikant unterrepräsentiert. Dies betrifft insbesondere Führungspositionen. Ursache sind vor allem die nach wie vor bestehenden strukturellen Benachteiligungen von Frauen.

2015 wurde schließlich das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (FüPoG)  verabschiedet, das als sogenanntes Mantelgesetz Änderungen an einigen bestehenden Gesetzen vornahm und das BGleiG und das BGremBG umfassend novellierte.