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In einer direkten Anfechtung der Entscheidung Bakke entschied der U.S. Court of Appeals im Fall Hopwood v. Texas aus dem Jahr 1996, dass ‚race‘  kein Faktor bei Zulassungsentscheidungen sein kann. 1992 beantragte Cheryl Hopwood die Aufnahme an der juristischen Fakultät der Universität von Texas. Sie verfügte über einen Notendurchschnitt (GPA) von 3,8 (4,0 ist der höchstmögliche Wert) und erreichte beim Zulassungstest der Law School (LSAT) eine Punktzahl von 160/180. Durch die Kombination dieser Leistungen wurde Hopwoods Punktzahl in die Kategorie der mutmaßlich zugelassenen Bewerber*innen der Universität eingestuft. Trotz dieser Qualifikationen wurde ihre Bewerbung abgelehnt. Sie erhob Klage gegen den Staat Texas, weil sie ein besseres GPA/LSAT-Ergebnis hatte als die meisten der 61 Studierenden of Color, die im selben Jahr angenommen wurden. Damit vergleichbar ist der FallJohnson v. University of Georgia aus dem Jahr 2001, bei dem der U.S. Court of Appeals entschied, dass die Zulassungspolitik der Universität, die ‚race‘  als Faktor bei Zulassungsentscheidungen verwendete, gegen die Equal Protection Clause verstoße. Das Gericht entschied, dass die Hinzufügung einer festen Anzahl von Punkten zum Zulassungsergebnis jedes*jeder nicht-weißen Bewerber*in kein geeigneter Mechanismus sei , um Vielfalt zu erreichen.