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Das Nordirland Gesetz von 1998 verpflichtet Behörden und Unternehmen, die voraussichtliche Wirkung ihrer Richtlinien und Praktiken auf die Chancengleichheit im Vorhinein abzuschätzen. Um Gleichbehandlung tatsächlich in jedem Aspekt der Unternehmensleitung und Organisation zu berücksichtigen, empfiehlt die Kommission, die Überprüfung aller Maßnahmen und die Durchführung einer Beurteilung der Auswirkung auf Gleichbehandlung (auf Englisch: Equality Impact Assessment). Ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung dieser Pflichten ist, eine funktionierende Beziehung zwischen denjenigen, die Gesetze für den öffentlichen Bereich entwerfen, und denjenigen, die von diesen Gesetzen betroffen sein werden, zu etablieren. Dies kann am besten durch regelmäßige Konsultation zwischen den verschiedenen Akteur_innen und zeitnahe Rückmeldungen an die Befragten erreicht werden. Für die Gesetzgebenden ist es von größter Wichtigkeit, dass Unternehmen, Behörden und Individuen erkennen, dass die Gleichstellungspflicht und die Pflicht, gute Beziehungen zwischen Individuen und Gruppen zu etablieren, sich gegenseitig bedingen und nur gemeinsam dem Anspruch gerecht werden, eine Gesellschaft von Gleichen zu schaffen und Diskriminierung zu verhindern – Equality Northern Ireland, Outline Guide for Public Authorities.

Zu den Aufgaben der Behörden gehört ebenfalls die regelmäßige Veröffentlichung von Daten, das sogenannte Screening, die Durchführung eines sogenannten Equality Impact Assessments, das Erstellen eines Gleichbehandlungskonzepts und eines Behindertenaktionsplans. Zudem müssen die Behörden jährlich einen Fortschrittsbericht bei der Kommission einreichen und alle drei Jahre ihre Gleichbehandlungskonzepte und Aktionspläne überprüfen.