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Staatliche Einrichtungen in Nordirland sind verpflichtet bei der Equality Commission for Northern Ireland (ECNI) ein sogenanntes Gleichbehandlungskonzept einzureichen. Dies ist eine Erklärung der Einrichtungen, die darlegt wie sie Gleichbehandlung und gute Beziehungen unter den verschiedenen Personengruppen in der Ausführung ihrer Tätigkeiten fördern wollen. Das Konzept sollte auch ein Verfahren beinhalten, das den Erfolg der eingeführten Maßnahmen misst.  

Jedes Gleichbehandlungskonzept muss eine Ausgestaltung bezüglich

  • der Einschätzung hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Pflichten nach Artikel 75,
  • der Beurteilung und der Befragung in Bezug auf die Auswirkungen von internen (hinsichtlich der Menschen, die für die Einrichtungen arbeiten) und externen Regelungen (hinsichtlich der Menschen, die Dienstleistungen der Einrichtung empfangen oder empfangen könnten),
  • der Überwachung nachteiliger Auswirkungen von Maßnahmen zur Förderung von Gleichbehandlung und Chancengleichheit und einen Weg, um die zu beraten, die von ihnen wahrscheinlich betroffen sein könnten
  • des Veröffentlichens solcher Einschätzungen
  • der Fortbildung der Belegschaft
  • der Gewährleistung und Einschätzung des öffentlichen Zugangs zu Informationen und Dienstleistungen, die die Behörde zur Verfügung stellt

beinhalten.

Die ECNI empfiehlt, dass öffentliche Einrichtungen darüber hinaus sich in den Gleichbehandlungskonzepten dazu verpflichten jedes Jahr bis spätestens zum 31. August einen Bericht zur Umsetzung des Konzeptes zu erstellen.