Gleichbehandlungsverpflichtungen von staatlichen Institutionen
Die Bearbeitung von Diskriminierung kann in unterschiedlichen Formen vorgenommen werden. Eine Form legt den Fokus darauf sich gegen individuelle Diskriminierung nachträglich zur Wehr zu setzen. Eine zweite Form versucht mittels der Entwicklung positiver Maßnahmen, die eigens für die benachteiligten Gruppen zugeschnitten sind, Diskriminierung entgegenzuwirken. Um Benachteiligung systematisch auszugleichen, werden in einer weiteren Form Institutionen gesetzlich dazu verpflichtet, Gleichbehandlung in ihre Maßnahmen zu integrieren und auf diese Weise zu gewährleisten. Zu diesem Zwecke gibt es in Nordirland, Großbritannien und der Republik Irland sogenannte Gleichbehandlungsverpflichtungen von staatlichen Institutionen (auf Englisch: Public Sector Equality Duties). Sie sind eine Weiterentwicklung der sogenannten positiven Maßnahmen und verpflichten staatliche Institutionen gesetzlich dazu, Gleichbehandlung bei der Ausübung ihrer Aufgaben stets zu praktizieren. Das bedeutet, dass sie Gleichbehandlung bei all ihren Tätigkeiten, z.B. beim Erbringen von Dienstleistungen, beim Fällen von Entscheidungen oder beim Ergreifen von Maßnahmen, angemessen berücksichtigen müssen.
In diesem Dossier erhalten Sie eine Einführung in das Thema Gleichbehandlungsverpflichtungen der öffentlichen Hand. Es werden die entsprechenden Rechtsgrundlagen der gesetzlichen Pflichten dargestellt und ihre Umsetzung in Nordirland, Großbritannien und der Republik Irland erläutert. Außerdem stellen wir in einem Exkurs Gleichbehandlungsverpflichtungen in Südafrika vor.
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Wir danken Joana Skowronek, Hedwig Lieback, Thalia Peter und Clarissa Auer für die Erstellung und Überarbeitung des Dossiers.