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Die Entwicklung von Handlungsstrategien zur Bekämpfung von Entgeltungleichheit muss aufgrund seiner Komplexität in mehreren Schritten erfolgen und gut vorbereitet sein. Die Voraussetzung für jede Handlung ist zunächst die Bewusstseinsschärfung aller Betroffenen. Nur wenn diese sensibilisiert sind, können diskriminierende Praktiken und die Wirkungen diskriminierender Tarife konkret erkannt werden. Bei unmittelbarer Geschlechterdiskriminierung ist es einfacher, die ungerechte Entlohnung nachzuweisen und auf eine Diskriminierung zurück zu führen. Bei mittelbarer Diskriminierung hingegen verbirgt sich die Ungleichbehandlung hinter neutralen Vorschriften. Hier fällt es in der Regel sehr viel schwerer, die Lohnsituation auf Diskriminierung zu überprüfen. Als erster Schritt kann es hilfreich sein, die Tätigkeiten der Betroffenen über einen langfristigen Zeitraum zu dokumentieren, um so die eigene Wahrnehmung zu objektivieren. Darüber hinaus ist eine detailreiche Analyse nötig, die die diskriminierenden Strukturen ans Licht bringt. Hier hilft das eigens dafür entwickelte Prüfinstrument eg check. In genauer Anleitung gibt es gleichermaßen Betroffenen, Betriebs- und Personalrät*innen und Arbeitgeber*innen, Werkzeuge an die Hand, um diskriminierende Maßnahmen transparent zu machen (www.eg-check.de). Es unterscheidet zwischen fünf Entgeltgruppen: anforderungsbezogene Entgelt, Stufensteigerung des Entgeltes, Leistungsvergütung, Überstundenvergütung und den Erschwerniszuschlägen und bietet so ein differenziertes Analyseinstrument.


Handlungsmöglichkeiten innerhalb des Betriebes

Handlungsmöglichkeiten außerhalb des Betriebes