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Jede Maßnahme gegen Entgeltungleichheit wendet sich implizit auch gegen gewachsene Denkmuster und Traditionen und hinterfragt gesellschaftliche Machtstrukturen.Deshalb ist es vor allem wichtig, jede Maßnahme gut vorzubereiten und, sofern eine Klage infrage kommt, diese auf mehrere Schultern zu verteilen. Die betroffene Person sollte in ihrem Betrieb nicht allein da stehen, sondern bestenfalls vom Betriebsrat unterstützt werden. Diesem kommt gem. §17 II AGG ein eigenes Klagerecht zu. So kann er gezielt gegen strukturelle Diskriminierung vorgehen. Natürlich kann die betroffene Person auch individuell Rechtsschritte einleiten. Erfahrungsgemäß stellt dies aber eine hohe Belastung am Arbeitsplatz dar.