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Außerhalb des Betriebes besteht die Möglichkeit, sich an verschiedene Antidiskriminierungsstellen zu wenden (siehe hier). Diese findet man auf lokaler, Landes- und Bundesebene. Sie führen je nach Spezialisierung selbst Erstberatungen durch oder vermitteln an Stellen, die dies tun. Sie können aufzeigen, welche Aktivitäten und Maßnahmen für die Betroffenen infrage kommen und gegebenenfalls an spezialisierte Anwält*innen weiter vermitteln. Im Klagefall kann die Beratungsstelle möglicherweise als Beistand bei Gericht unterstützen und Pressearbeit leisten.